Ist es rechtens, dass Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen mit 18 Semesterwochenstunden eine höhere Lehrverpflichtung haben als ihre Kolleginnen und Kollegen an Universitäten, die nur acht oder neun Stunden in der Woche für Vorlesungen und Seminare aufwenden müssen? Dies will der Hochschullehrerbund hlb als Vertretung der Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften jetzt in einem Musterprozess klären. Er hat vor dem Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg einen Antrag auf Normenkontrolle eingereicht. Kläger sind drei im hlb-Landesverband Niedersachsen aktive Hochschullehrer aus Hannover und Osnabrück. Im Prozess vertreten werden sie durch Professor Dr. Nicolai Müller-Bromley, der an der Hochschule Osnabrück Öffentliches Recht lehrt und Präsident der hlb-Bundesvereinigung ist.
Dass gerade Niedersachsen für die Klage ausgewählt wurde, hat einen rein formalen Grund. Nur dann, wenn die jeweilige Lehrverpflichtungsverordnung in einem Bundesland angepasst wird, öffnet sich ein Zeitfenster für die betroffenen Hochschullehrenden, dagegen vor Gericht zu ziehen. Mitte 2018 wurde diese Verordnung überarbeitet. Binnen Jahresfrist nutzte der hlb nun die Chance zu einem Gerichtsverfahren, mit dem Ziel, das Lehrdeputat an den niedersächsischen Fachhochschulen auf zwölf Stunden anzupassen.
Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
Die Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden wurde bei der Gründung der Fachhochschulen vor 50 Jahren eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt stand an den ehemaligen Ingenieurschulen ausschließlich die Lehre im Fokus. Seitdem wurden die Aufgaben der Fachhochschulen gesetzlich ausgeweitet – insbesondere die Forschung –, ohne jedoch das Lehrdeputat entsprechend zu kürzen. Darin sieht der hlb eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an Universitäten. Ohne ein entsprechendes Zeitbudget könnten die Professorinnen und Professoren an den HAW ihre gesetzliche Forschungspflicht, aber auch andere hinzugekommene Aufgaben wie die Unterstützung der Hochschulselbstverwaltung, nicht erfüllen.
Die Entscheidung des Gerichts in Niedersachsen wird Auswirkungen auf ganz Deutschland haben, weil in 15 der 16 Bundesländer die Lehrverpflichtung 18 Semesterwochenstunden beträgt.