Herr Müller-Bromley, was ist der Stand im Normenkontrollverfahren?
Wir haben den Antrag Ende August 2019 eingereicht. Die Landesregierung hat eine Rechtsanwältin beauftragt. Auf deren Antrag wurde die vom Gericht für die Antragserwiderung ursprünglich bis Ende November 2019 gesetzte Frist zunächst bis Ende Januar 2020 und ein weiteres Mal bis Ende März 2020 verlängert. Die Landeregierung sah sich offenbar außerstande, die aufgeworfenen Rechtsfragen selbst zu beantworten, und hatte wohl auch Schwierigkeiten, eine Prozessbevollmächtigte zu gewinnen.
Was bedeutet die Erwiderungsfrist konkret?
Die Landesregierung beziehungsweise ihre Rechtsanwältin erhält die Gelegenheit, sich zu unserem Antrag zu äußern. Bisher hat sie nur – wenig überraschend – die Abweisung des Antrages beantragt. Spannend wird es erst, wenn dazu eine Begründung vorliegt, zumal davon auszugehen ist, dass diese wegen der bundesweiten Bedeutung der Sache zwischen den Landesregierungen – vor allem in der Kultusministerkonferenz – abgestimmt sein wird.
Wie wird es weiter gehen?
Nächster Schritt ist eine mündliche Verhandlung. Allerdings kann das Oberverwaltungsgericht auch darauf verzichten, wenn es sie nicht für erforderlich hält. Davon gehe ich hier nicht aus. Das Gericht hat mitgeteilt, dass eine solche Verhandlung terminlich im Jahr 2020 nicht mehr möglich ist. Inhaltliche Aussagen sind natürlich jetzt noch nicht möglich, aber immerhin belegen schon allein die Schwierigkeiten der Landesregierung, überhaupt auf unseren Antrag zu erwidern, dass wir nicht ganz falsch liegen.