Es war eine Premiere in der deutschen Hochschullandschaft – als der damalige hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein am 18. März 2016 gemeinsam mit den Vertretungen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften vor die Öffentlichkeit trat und verkündete: „Seit heute können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften erstmals Anträge für die Verleihung des Promotionsrechts stellen. Damit ist Hessen das erste Land, das das Promotionsrecht für die forschungsstarken Bereiche der Hochschulen für angewandte Wissenschaften praktisch umgesetzt hat.“
Sieben Promotionszentren – von Public Health bis Mobilität und Logistik
Heute arbeiten junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in sieben Promotionszentren in anwendungsbezogenen Forschungsvorhaben an ihren Doktorarbeiten: Sozialwissenschaften (Hochschule Fulda), Public Health (Hochschule Fulda), Soziale Arbeit (gemeinsames Zentrum der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda, der Hochschule RheinMain und perspektivisch auch der Hochschule Darmstadt), Angewandte Informatik (gemeinsames Zentrum der Hochschule Darmstadt, der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain) sowie Nachhaltigkeitswissenschaften (Hochschule Darmstadt).
Ein besonderer Meilenstein war die Eröffnung des eigenständigen Promotionszentrums für Ingenieurwissenschaften an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Mai 2019. War der „Dr.-Ing.“ doch bisher nur an Universitäten möglich gewesen. Am 14. September 2020 erteilte Angela Dorn, hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain zudem die Genehmigung zur Gründung des bundesweit ersten Promotionszentrums für Mobilität und Logistik. „Mit dem Promotionsrecht für HAW nimmt Hessen eine Vorreiterrolle ein und ich freue mich, dass die drei HAW in Frankfurt, Wiesbaden und Fulda nun auch mit dem neuen Promotionszentrum Teil dieser Erfolgsgeschichte sind“, so die Politikerin. „Durch die Möglichkeit für die HAW, eigenständig einen Doktortitel verleihen zu können, stärken wir nicht nur Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, sondern in vielen Fällen auch die Forschungskompetenz kleiner und mittlerer Unternehmen der Region.“
Forschungsstärke muss nachgewiesen werden
Für das eigenständige Promotionsrecht kommen in Hessen nur solche Fachrichtungen infrage, in denen eine Gruppe von mindestens zwölf forschungsstarken HAW-Professorinnen und -Professoren ihre Forschungsstärke nachweisen kann. Dies bedeutet konkret, dass jede Professorin und jeder Professor, die oder der als Mitglied eines Promotionszentrums in einer technischen Fachrichtung eine Promotion betreuen oder begutachten will, innerhalb von drei Jahren mindestens 300.000 Euro an Drittmitteln eingeworben und sechs Publikationen veröffentlicht haben muss.
Bei nicht technischen Fächern, etwa in den Sozialwissenschaften, liegen die Grenzen bei 150.000 Euro und zusätzlich drei durch Experten geprüften Publikationen in drei Jahren. Die Mindestanzahl an forschungsstarken Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fachrichtung bietet den Promovierenden ein gutes und geeignetes wissenschaftliches Umfeld.
Der Prozess ist dynamisch: Auf Antrag können weitere Zentren das Promotionsrecht erhalten.
Die Promotionszentren in Hessen:
Sozialwissenschaften (Hochschule Fulda),
Public Health (Hochschule Fulda)
Soziale Arbeit (Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain, perspektivisch auch: Hochschule Darmstadt)
Angewandte Informatik (Hochschule Darmstadt, Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain)
Nachhaltigkeitswissenschaften (Hochschule Darmstadt)
Ingenieurwissenschaften (Technische Hochschule Mittelhessen)
Mobilität und Logistik (Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain)
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