Bonn, 13. Mai 2020. Forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt können das Promotionsrecht erhalten. Das beschloss der Landtag Sachsen-Anhalt am 7. Mai mit einem neuen Landeshochschulgesetz. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen führt damit nun auch Sachsen-Anhalt das Promotionsrecht für HAW ein. Das Recht zur Verleihung von Doktorgraden kann – ähnlich wie in den beiden anderen Ländern – den HAW an Bedingungen geknüpft und nur an einzelne, nachgewiesen forschungsstarke Fachrichtungen verliehen werden.