Bonn/Hannover, 30. August 2019. Der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen im Hochschullehrerbund hlb hat heute gegen die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Höhe von 18 Stunden pro Woche (SWS) einen Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht. Ziel ist es, dass das OVG diese Verpflichtung für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Der hlb fordert seit Längerem von der Politik eine Festsetzung der Lehrverpflichtung auf maximal 12 SWS und eine Mitarbeiterstelle pro Professur.
Zur Begründung führt der hlb an, die Lehrverpflichtung von 18 SWS sei bei der Gründung der Fachhochschulen vor 50 Jahren festgelegt worden, als ihre Professorinnen und Professoren ausschließlich Lehraufgaben hatten. Seither hat die Gesetzgebung für sie neue Aufgaben wie Forschung, Weiterbildung, Evaluation und Akkreditierung eingeführt, ohne dass dafür ein Zeitbudget bereitgestellt worden wäre.
Nach Auffassung der Antragsteller ist dies eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Professorinnen und Professoren an Universitäten, deren Lehrverpflichtung 8 bzw. 9 SWS beträgt. Die dafür 1993 in der Rechtsprechung (VGH Mannheim) angeführte Rechtfertigung, Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen könnten doppelt so viel lehren wie ihre Kolleginnen und Kollegen an Universitäten, weil sie keine Forschungsaufgabe hätten, hat sich nach Einführung der Forschung als Pflichtaufgabe auch an Fachhochschulen – in Niedersachsen 1994 – erledigt. Nach Einführung der W-Besoldung 2002/2005 wirken sich Leistungen bei der Forschung überdies – an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wie an Universitäten – auf das Gehalt aus. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 ausdrücklich entschieden, seine 1982/83 getroffene Aussage, der Gesetzgeber habe den Fachhochschulen keinen Auftrag zur Forschung erteilt, sei nicht mehr aufrechtzuerhalten. Bundes- und Landesgesetzgeber hätten in den vergangenen Jahren Universitäten und Fachhochschulen einander angenähert. Forschung sei den Fachhochschulen als Aufgabe ausdrücklich zugewiesen worden. Damit hätten sich auch die dienstrechtlich vermittelten Aufgaben von Fachhochschullehrern inhaltlich erweitert.
Außerdem sehen die antragstellenden Personen eine Ungleichbehandlung gegenüber Lehrkräften für besondere Aufgaben bei ausschließlicher Lehrtätigkeit, die keine Forschungsaufgaben, aber eine Lehrverpflichtung von ebenfalls 18 SWS an Universitäten und 20 SWS an Fachhochschulen haben.
Schließlich verstößt eine Lehrverpflichtung von 18 LVS gegen die in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Freiheit der Forschung und gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht der Dienstherrin oder des Dienstherrn, weil ohne Bereitstellung eines Zeitbudgets die Forschungspflicht nicht erfüllbar ist.
Die Entscheidung des OVG Lüneburg wird Auswirkungen auf ganz Deutschland haben, weil in 15 der 16 Bundesländer die Lehrverpflichtung 18 SWS beträgt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Karla Neschke
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Der Hochschullehrerbund hlb ist der Berufsverband der Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Deutschland mit ca. 7.000 Mitgliedern. Der hlb ist der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet, politisch und konfessionell neutral. Erfördert die Kommunikation zwischen den Lehrenden und Forschenden, den Unternehmen in der privaten Wirtschaft und den Arbeitgebern in der öffentlichen Verwaltung. Er berät seine Mitglieder in allen Fragen der Ausübung des Hochschullehrerberufs, vertritt das Profil einer Hochschulart, die Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet, in der Öffentlichkeit und gibt zweimonatlich das Periodikum „Die Neue Hochschule“ heraus, die einzige Fachzeitschrift für ausschließlich fachhochschulspezifische Themen.