Vor fünfzig Jahren wurden in den alten Bundesländern die ersten Fachhochschulen gegründet, die nach 1990 in den neuen Bundesländern durch Neugründungen oder durch Umwandlung verschiedener Vorgängereinrichtungen, etwa der Ingenieur- und Technischen Hochschulen der ehemaligen DDR – einige mit eigenem Promotionsrecht –, ergänzt wurden.
Seitdem haben sich die Fachhochschulen dynamisch weiterentwickelt, sodass das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2010 festgestellt hat, die Bundes- und Landesgesetzgeber hätten in den vergangenen Jahren Universitäten und Fachhochschulen einander angenähert (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010 – 1 BvR 216/07 –, BVerfGE 126, 1-29, Rn. 44).
Aus anfänglichen Lehreinrichtungen sind heute Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit dem gesamten Aufgabenspektrum von Lehre, Forschung und Weiterbildung geworden.